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Showtime trotz Corona - Virtuelle Shows

Events in Corona-Zeiten?

Welche Vorführungen sind erlaubt? Was man beachten muss!

Magie
trotz Corona

In Corona-Zeiten darf gezaubert werden!

Corona ist in aller Munde: ein Virus, der Unternehmern und Künstlern die Arbeit erschwert, denn es gelten Sonderregeln. Ob und was zu Corona-Zeiten erlaubt ist und empfohlen wird erfahren Sie hier. Veranstalter müssen sich mit den Bedingungen auseinandersetzen und dafür sorgen, dass Besucher und Artisten die Maßnahmen einhalten.

Ich erkläre Ihnen, welche Gesetzlichkeiten für öffentliche Feiern gelten, wie sich Künstler in der Situation verhalten müssen und, welche Möglichkeiten bestehen. Corona und die möglichen Folgen für die Eventbranche hier erfahren SIe mehr zum Thema.

Corona und die Folgen - Situation für Veranstalter und Künstler

Event-Anbieter und Kreative befinden sich momentan in einer prekären Lage. Es gibt Einschränkungen und Vorschriften, die die Handlungsfähigkeit der Betroffenen einschränken. Sie müssen nicht vollständig auf Veranstaltungen verzichten und auch Künstler müssen keine Zwangspausen einlegen, wenn sie bestimmte Regelungen einhalten. Dabei bedarf jede Situation einer individuellen Lösung.

Achtung - Öffentliche Events mit Einschränkungen!

Die erlaubte Anzahl an Besuchern variiert in jedem Bundesland. So dürfen sich beispielsweise in Baden-Württemberg bis zu 500 Gäste auf Messen, öffentlichen Tagungen und Kongressen aufhalten.

In Berlin dürfen seit 1. August bis zu 500 Menschen im Innenbereich öffentlich feiern. Bis 1. Oktober soll die erlaubte Teilnehmerzahl schrittweise auf 1.000 erhöht werden. Auf Veranstaltungen im Außenbereich dürfen sich in Berlin bis zu 1.000 Besucher zusammenfinden. Vom 1. September an dürfen bis zu 5.000 Gäste erscheinen. Für private Events gelten die gleichen Bedingungen.

Erkundigen Sie sich über die Veranstaltungsregeln in Ihrem Bundesland, um die jeweiligen Bedingungen einhalten zu können. Im Rahmen der Gesetzlichkeiten dürfen Veranstalter Künstler buchen und der Feierlichkeit eine lockere Atmosphäre ermöglichen.

Vorführungen während Corona - Welche Darbietungen sind erlaubt?

Theaterbesucher dürfen ihrem Freizeitvergnügen auch während der Pandemie nachgehen. Es dürfen für Veranstaltungen im Freien durchaus bis zu 400 Gäste bei zugewiesenen Plätzen erscheinen und für Stücke im geschlossenen Räumen 200 Personen. Die Anzahl erlaubter Besucher richtet sich am jeweiligen Bundesland aus. Die Gäste verpflichten sich jedoch zum Tragen einer Schutzmaske. Öffentlich arbeitende Künstler dürfen also in Theatern auftreten.

Es darf im großen Stil geheiratet werden! Je nach Bundesland darf eine bestimmte Anzahl an Gäste zur Feier erscheinen. In Bayern zum Beispiel dürfen in Innenräumen 100 Gäste und draußen bis zu 200 Teilnehmer feiern. Für Darsteller bietet sich hier die Möglichkeit für Auftritte.

Auch für Tagungen und Kongresse gelten Sonderregeln – die gleichen wie für kulturelle Veranstaltungen. Je nach Bundesland sind Märkte mit oder ohne Volksfestcharakter erlaubt sowie kleinere Kunst- und Handwerkermärkte. Wenn nur kleine Besucherströme zu erwarten sind, dürfen auch Flohmärkte stattfinden.

Erlaubt sind in bestimmten Regionen auch gewerbliche Freizeitveranstaltungen mit flexiblen zugelassenen Besucherzahlen.

Zauberkünstler und andere Artisten haben unter Einhaltung der Vorschriften also einen gewissen Spielraum und dürfen auf öffentlichen Festen und zu privaten Anlässen auftreten.

Corona-Regeln für Veranstalter und Künstler

Halten Sie sich in jedem Fall an die erlaubte Besucherzahl und bedenken Sie, dass sich die Anzahl je Bundesland unterscheidet. Darüber hinaus gelten differenzierte Angaben für Events in Räumen und im Freien.

Abstandsregeln gelten nach wie vor. Wenn möglich, halten Teilnehmer einen Mindestabstand von 1,50 m ein.

Hygiene ist unverzichtbar für Veranstaltungen aller Art: Händewaschen in regelmäßigen Abständen, Husten und Niesregen nur in die Armbeuge.

Veranstalter müssen Abstands- und Hygieneregeln für alle Besucher sichtbar aufhängen und für Einhaltung sorgen. Sofern die Einhaltung des Mindestabstands nicht gewährleistet ist, müssen Veranstalter die Besucherzahl anhand der verfügbaren Quadratmeterzahl regulieren.

Künstler müssen genügend Abstand zum Publikum halten und Nahkontakt vermeiden (Umarmungen, Händeschütteln). Tritt ein Künstler auf mehrere Events auf, empfiehlt sich Desinfektion von Utensilien und der Hände.

Zauberer Oliver Henke hat 4,95 von 5 Sternen 231 Bewertungen auf ProvenExpert.com